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Informationen zu Beratungshilfe
Was ist die Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Sie besteht in Beratung und eventuell auch in Vertretung (z.B. Übernahme des Schriftverkehrs).
Was ist vor der Antragstellung zu beachten?
Bitte prüfen Sie jedoch vor Antragstellung,
- ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ob Ihre Versicherung die Kosten übernehmen muss. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach;
- ob für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosen Beratung und Vertretung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation/ Behörde (z.B. Jugendamt)
Testen Sie vor der Antragsstellung mit wenigen Klicks, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht: Justiz-Services Beratungshilfe
Wie können Sie den Antrag stellen?
Folgende Beratungshilfeformulare stehen hier zum Download bereit:
Antrag (PDF, 171,5
KB)
Hinweise
(PDF, 27 KB)
Sie können den ausgefüllten Antrag in der Hindenburgstraße 5, 77654 Offenburg einwerfen oder auf dem Postweg übersenden.
Bitte beachten Sie:
Eine persönliche Antragstellung vor Ort ist grundsätzlich nicht möglich. Telefonische Auskünfte, ob dem Antrag
stattgegeben wird, können zudem nicht erteilt werden. Sollten sich seitens des Gerichts Nachfragen ergeben, erhalten Sie eine
schriftliche Zwischenmitteilung.
Welche Unterlagen müssen Sie beifügen?
- Sozialhilfebescheid, Einkommensnachweis oder Steuerbescheid und Vermögensnachweise (Sparkonto o. ä. falls vorhanden)
- Belege zur Zahlung der Miete (angemessene Mietkosten werden berücksichtigt) und evtl. Schulden.
- Kontobelege des Girokontos der letzten 2 Monate
Wie erhalten Sie den Beratungshilfeschein?
Dieser wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Von Ihnen eingereichte Originale erhalten Sie zurück.
Weitere Informationen
finden Sie hier.
