Suchfunktion

Besuch von Schulklassen in Gerichtsverhandlungen

Grundsätzlich ist der Besuch von Schulklassen in Gerichtsverhandlungen möglich. Tatsächlich eignen sich dafür nur öffentliche Hauptverhandlungen in Strafsachen, da Zivilverhandlungen in der Regel im Dienstzimmer des jeweiligen Richters abgehalten werden.

Beim Amtsgericht Offenburg stehen zwei Verhandlungssäle mit 13 (Saal 105) bzw. 35 (Saal 108) Besucherplätzen zur Verfügung, sodass nur der größere Saal 108 für Besuche von Schulklassen geeignet ist.

In diesem Saal finden Strafverhandlungen wie folgt statt:

Wochentag  

Hauptverhandlung vor dem

Zuständige Geschäftsstelle
Tel.: 0781 933- (Durchwahl)

Montag
Dienstag

Mittwoch
Donnerstag  

Strafrichter/Jugendschöffengericht*
Jugendrichter*/Schöffengericht
Schöffengericht 
Jugendschöffengericht*

Fr. Walter (1069)
 Fr. Fischer (1065)
 Fr. Fischer (1065)
Fr. Walter (1069)

*Hauptverhandlungen gegen Jugendliche (zur Tatzeit unter 18 Jahre alt) finden in nichtöffentlicher Sitzung statt; Verfahren gegen Heranwachsende (zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahre alt) sind öffentlich.


Schulklassen sollten bei der zuständigen Geschäftsstelle angemeldet werden, da nicht alle Verhandlungen für den Besuch von Schulklassen geeignet sind und um Doppelbelegungen zu vermeiden.

Allgemeine Verhaltensregeln:

Am jeweiligen Hauptverhandlungstag sollte die Gruppe ca. 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn im Gericht anwesend sein, damit ein pünktlicher und reibungsloser Verfahrensablauf gewährleistet ist.

Im übrigen ist es bei Besuchen durch Schulklassen wünschenswert, dass die Schülerinnen und Schüler mit wichtigen Verhaltensregeln vorab vertraut gemacht werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Im Flur vor dem Sitzungssaal herrscht Ruhe.
  • Im Gebäude herrscht Rauchverbot.
  • Handy´s sind vor dem Betreten des Gebäudes auszuschalten.
  • Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden ( Messer usw.).
  • Im Sitzungssaal darf weder gegessen noch getrunken werden und es darf kein Kaugummi gekaut werden.
  • Im Sitzungssaal sind sämtliche Kopfbedeckungen abzunehmen, es sei denn die Kopfbedeckung wird aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen getragen.
  • Wenn das Gericht eintritt müssen sämtliche Personen im Sitzungssaal aufstehen. Dies gilt auch bei der Urteilsverkündung.

Fußleiste