Um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Besucher des Amtsgerichts und Landgerichts zu schützen und etwaige
Übertragungswege zu unterbrechen, gelten folgende Einschränkungen des Besucherverkehrs:
Das Amtsgericht Offenburg darf nur mit einer medizinischen Maske betreten werden!
Generell werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich nur in dringenden Fällen
persönlich in die Gerichtsgebäude zu begeben. Persönliche Vorsprachen sollen grundsätzlich im Voraus
vereinbart werden.
Die Sprechzeiten des Amtsgerichts Offenburg (Ausnahme: Nachlassgericht) sind:
Montag - Freitag, 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag, 13:30 - 15:30 Uhr
Die Sprechzeiten des Nachlassgerichts in der Zeller Straße 38a sind:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, 09:00 Uhr - 11.30 Uhr
Donnerstag, 13:00 - 15:30 Uhr (oder aufgrund eines vereinbarten Termins, Tel.: 0781/933-1400)
Der Zugang zu den Gebäuden und das Verweilen dort ist Besuchern nur erlaubt, sofern dafür ein rechtliches Interesse
besteht.
Es besteht ein generelles Betretungsverbot für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Covid-19-Virus infizierten
Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines
Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
Die Richterinnen und Richter und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse berechtigt,
über die Anordnung einer Maskenpflicht für Beteiligte und/oder Zuhörer in ihrem Sitzungssaal zu entscheiden.
Alle Besucher haben untereinander und zu Beschäftigten des Gerichts stets einen Abstand von mindestens 1,5 m
einzuhalten.
Die persönliche Abgabe von Poststücken ist nicht möglich, dies gilt auch für die Ablieferung von Testamenten.
Nutzen Sie den Briefkasten vor dem Hauptgebäude in der Hindenburgstraße 5. Die Verwahrung von Testamenten
erfolgt nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache.
Auskünfte zu Verfahren werden ausschließlich schriftlich oder telefonisch erteilt oder nach vorheriger telefonischer
Terminvereinbarung.
Die Zahlstelle ist weitestgehend geschlossen. Einzahlungen haben grundsätzlich unbar zu erfolgen. Ausnahmen
können nur nach vorheriger telefonischer Absprache in begründeten Ausnahmefällen (unbare Zahlung nicht möglich oder
besondere Eile) zugelassen werden.
Weitere Hinweise finden Sie hier:
Hausverfügung
Maskenpflicht
Hinweise
zum Zutrittsverbot
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