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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

Zuständig für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen ist das

Landgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg

Telefon: 0781 933-0

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite des Link öffnet neues FensterLandgerichts Offenburg.

 

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