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Orientierung im Haus

Im Gerichtsgebäude Hindenburgstraße 5 sind das Landgericht Offenburg sowie das Amtsgericht Offenburg untergebracht.

Bild: Infothek - EingangshalleDas Amtsgericht befindet sich im rechts im Gebäude B sowie im Erdgeschoß des Gebäudes A. An der Information, direkt im Eingangsbereich kann nach den einzelnen Bediensteten in den entsprechenden Zimmern zu den Öffnungszeiten nachgefragt werden. Im Weiteren finden Sie den Infopunkt mit dem Gebäudeplan. Auch in der Gerichtswachtmeisterei befindet sich immer eine auskunftsbereite Person.

Die Büros der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich jeweils in nichtöffentlichen Bereichen, die durch elektronisch gesicherte Geschosstüren vom öffentlichen Bereich abgetrennt sind. Zutritt erhalten hier Sie nur nach Aufforderung über die Gegensprechanlage.

Bild: Gebäudeplan

Im Gebäude B befinden sich im Erdgeschoss weiterhin noch die beiden Sitzungssäle, Saal 7 und 8. Im ersten Obergeschoss befindet sich die Serviceeinheiten der Betreuungsabteilungen sowie der Sitzungssaal für Familiensachen, Saal 9. Im zweiten Obergeschoß befindet sich das Familiengericht.

Im Erdgeschoß des Gebäudes A befinden sich die Serviceeinheiten der Strafabteilungen, des Schöffengerichts, Jugendschöffengerichts und Jugendrichters  sowie des Ermittlungsrichters.

Entschädigung für Zeugen und Sachverständige:

Gerichtszahlstelle:

Hinterlegungsstelle:

Gebäude A, Zimmer 1.007       

Gebäude A, Zimmer 1.013

Gebäude B, Zimmer   205

Die Zivilabteilung (EG) sowie die Abteilung für Ordnungswidrigkeitsverfahren mit den Sälen 10 und 11 und die Zwangsversteigerungs- und Insolvenzabteilung (1. OG) mit den zuständigen Richtern und Serviceeinheiten befinden sich in einer Außenstelle im Gebäude Z in der Zeller Straße 38 (Zu Fuß in ca. in 10 Minuten vom Hauptgebäude aus über die Moltkestraße in Richtung Klinikum zu erreichen).

Im Hintergebäude Zeller Straße 38 A des Gebäudes Z befinden sich das Nachlassgericht und die Vollstreckungsabteilung (M-Sachen).


Das Landgericht Offenburg befindet sich ausschließlich im Gebäude A, ab dem 1. Obergeschoss.

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