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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik Aufgaben und Verfahren.
Einen Überblick über die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Offenburg finden Sie unter der Rubrik Bezirk.
Die Übersichten über die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Offenburg (PDF, 156 KB) finden Sie in den nachfolgenden Seiten:
Zwangsversteigerung/Insolvenzrecht
Freiwillige Gerichtsbarkeit/Betreuungsgericht
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Organigramm (PDF, 19 KB)