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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Offenburg ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen sowie in Nachlass- und Betreuungssachen.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik Aufgaben und Verfahren.

Einen Überblick über die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Offenburg finden Sie unter der Rubrik Bezirk.

Die  Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Offenburg.

Hier finden Sie eine
aktualisierte Version des Geschäftsverteilungsplans (PDF, 615 KB).
(Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Aktualisierung nicht immer zeitnah erfolgen kann)

Die zuständigen Mitarbeiter finden Sie in den nachfolgenden Seiten:

 

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