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Schuldnerverzeichnis
Das Schuldnerverzeichnis dient dem Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs vor kreditunwürdigen Schuldnern.
Im Schuldnerverzeichnis werden diejenigen Personen aufgeführt, gegen die ohne Erfolg die Zwangsvollstreckung betrieben wurde, weil sie ihrer Pflicht zur Erklärung über ihre Vermögensverhältnisse nicht nachgekommen sind, oder weil ihr Vermögen zur Befriedigung ihrer Gläubiger nicht ausreicht. Außerdem werden dort diejenigen Personen eingetragen, bei denen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nur abgelehnt wurde, weil ihr Vermögen die Verfahrenskosten nicht gedeckt hätte.
Das Schuldnerverzeichnis kann grundsätzlich jedermann einsehen, der darlegt, dass er Informationen für die Zwangsvollstreckung oder für eine Kreditwürdigkeitsprüfung benötigt. Das Schuldnerverzeichnis wird für Baden-Württemberg beim Amtsgericht Karlsruhe geführt. Einzusehen ist das Schuldnerverzeichnis indes nicht beim Amtsgericht Karlsruhe, sondern nur im Internet über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder (https://www.vollstreckungsportal.de/).
Wichtiger Hinweis!
Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zum 01.01.2013 werden die Anordnungen
zur Eintragung eines Schuldners in das Schuldnerverzeichnis sowie die Erstellung und Einlieferung von Vermögensauskünften in das
zentrale Vermögensverzeichnis ausschließlich auf elektronischen Weg erfolgen.
Das Schuldnerverzeichnis und die Vermögensverzeichnisse werden in jedem Bundesland durch ein Zentrales Vollstreckungsgericht
elektronisch verwaltet. In Baden-Württemberg ist dies das Amtsgericht Karlsruhe.
Unter folgendem Link finden Sie die enstprechenden Informationen zum Zentralen
Vollstreckungsgericht Karlsruhe.