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Gerichtszahlstelle
Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.
Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.
In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.
Die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Offenburg erreichen Sie während der allgemeinen
Sprechzeiten in Zimmer 1.005, Erdgeschoss.
Hinweise zum Zahlungsverkehr
Das Justizministerium hat am 09.07.2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. August 2018,
folgende Verordnung zur Einschränkung des baren Zahlungsverkehrs in der Justiz erlassen:
§ 1
(1) Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden sind unbar zu leisten.
(2) Zahlungen nach Absatz 1 können ausnahmsweise durch Übergabe von Bargeld geleistet werden, wenn Eile geboten ist, wenn dem
Zahlungspflichtigen eine unbare Zahlung nicht möglich ist, insbesondere außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten
von Banken und Sparkassen (Kreditinstituten), oder wenn eine unbare Zahlung wegen eines offensichtlichen Missverhältnisses zwischen
der Höhe der Zahlung und den anfallenden Transaktionskosten unwirtschaftlich wäre.
§ 2
(1) Unbare Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden können erfolgen durch
1. Überweisung auf ein Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg (Gerichtskasse),
2. Verwendung eines Gerichtskostenstemplers,
3. Erteilung einer Einzugsermächtigung von einem Inlandskonto,
4. Teilnahme am elektronischen Lastschriftverfahren (ELV),
5. Teilnahme am electronic-cash-Verfahren (PIN, Chip, Maestro),
6. Übersendung eines Verrechnungsschecks oder
(Ab. 01.09.2019 nur noch möglich, wenn ausdrücklich durch Rechtsvorschrift
vorgesehen)
7. Verwendung einer elektronischen Kostenmarke.
Der Erwerb von elektronischen Kostenmarken (über frei wählbare Beträge) erfolgt über einen bedienerfreundlichen Webshop mit Warenkorbfunktionalität auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (https://justiz.de/kostenmarke/index.php). Als Zahlungsart stehen Kreditkarte oder Überweisung zur Verfügung.