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Geschäftsverteilung

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz,  § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.

Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen personell besetzt sind und für welche Fälle die Richter zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.

Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Offenburg

Das Präsidium des Amtsgerichts Offenburg beschließt den Geschäftsverteilungsplan zum Jahresbeginn jährlich neu. Den Geschäftsverteilungsplan für das laufende Geschäftsjahr steht Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung:

download   Geschäftsverteilungsplan (PDF, 204 KB)

Es wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen im Geschäftsverteilungsplan während des laufenden Kalenderjahres nicht regelmäßig eingearbeitet werden.

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