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Geschäftsverteilung
Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen
Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im Geschäftsverteilungsplan
beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters
Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, § 16 Satz 2
Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter
verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.
Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen
personell besetzt sind und für welche Fälle die Richter zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein
Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.
Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Offenburg
Das Präsidium des Amtsgerichts Offenburg beschließt den Geschäftsverteilungsplan zum Jahresbeginn jährlich neu. Den Geschäftsverteilungsplan für das laufende Geschäftsjahr steht Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung:
Geschäftsverteilungsplan (PDF, 204 KB)
Es wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen im Geschäftsverteilungsplan während des laufenden Kalenderjahres nicht regelmäßig eingearbeitet werden.