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Insolvenzverfahren der KLiNGEL Gruppe
Datum: 17.05.2023
Kurzbeschreibung: Insolvenzverfahren betreffend mehrere Gesellschaften der KLiNGEL Gruppe wird bei dem Amtsgericht Karlsruhe als Konzerngerichtsstand geführt
Wie die Unternehmensgruppe in ihrer Pressemitteilung vom 10.05.2023 mitgeteilt hat, wurde durch das Amtsgericht Karlsruhe am 10.05.2023 auf Antrag der jeweiligen Gesellschaften die vorläufige Eigenverwaltung für die K - Mail Order GmbH & Co. KG, die Schneider GmbH & Co. KG und die die IMPRESSIONEN Versand GmbH angeordnet. Bei der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung handelt es sich um ein gerichtliches Sanierungsverfahren mit dem Ziel, durch den Erhalt von Unternehmen die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu erreichen. Hierbei gestattet das Gericht der Unternehmensleitung die Gesellschaften mit diesem Ziel weiter zu führen. Die Aufsicht erfolgt durch einen unabhängigen, durch das Gericht bestellten Sachwalter, hier Rechtsanwalt Martin Mucha, Kanzlei Grub-Brugger.
Die Insolvenzverfahren werden bei dem Amtsgericht Karlsruhe als Konzerngerichtsstand geführt. Grundsätzlich können Insolvenzverfahren betreffend Konzerngesellschaften auch bei den für den Sitz der Unternehmen zuständigen jeweiligen Insolvenzgerichten geführt werden – hier in Pforzheim und Hamburg. Wenn mehrere Unternehmen einer Unternehmensgruppe einbezogen sind, kann es sinnvoll sein, die Insolvenzverfahren bei einem einzigen Gericht durchzuführen, damit die Verfahren besser aufeinander abgestimmt werden können. Dies gilt insbesondere wenn - wie hier - die Aufsichtsaufgaben einem einzigen Sachwalter übertragen werden. So können die Interessen aller beteiligten Unternehmen, deren Mitarbeiter, Lieferanten und sonstigen Vertragspartner besser koordiniert werden. Aus diesen Gründen hat das Amtsgericht Karlsruhe auf Antrag der K - Mail Order GmbH & Co. KG am 08.05.2023 einen Gruppengerichtsstand für alle betroffenen Unternehmen dieser Unternehmensgruppe in Karlsruhe angeordnet.
Das Amtsgericht Karlsruhe ist zentrales Konzerninsolvenzgericht für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe (also für den Bereich von Mannheim bis Konstanz).
Aktenzeichen: 101 IN 382/23, 101 IN 383/23, 101 IN 399/23,