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Vorab-Check Beratungshilfe

Das Amtsgericht Karlsruhe nimmt an einem Pilotprojekt des Bundesministeriums der Justiz zur Digitalisierung der Rechtsantragsstelle teil. Langfristiges Ziel ist die digitale Antragstellung bei Gericht. In einem ersten Schritt wird ein Vorab-Check für die Beantragung von Beratungshilfe zur Verfügung gestellt. 

Mit dem „Vorab-Check für Beratungshilfe” können Sie vor der Antragstellung schnell und einfach herausfinden, ob Sie möglicherweise einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.

Im Anschluss an den Vorab-Check können Sie einen Antrag mit den von Ihnen im Vorab-Check angegebenen Daten erstellen lassen. Diesen können Sie im Anschluss beim Amtsgericht Karlsruhe zur Beantragung der Beratungshilfe einreichen.


 
 

Wichtiger Hinweis:

Die endgültige Prüfung erfolgt durch das Gericht. Das Ergebnis der Vorabprüfung bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.

Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier.

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