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Erreichbarkeit

Telefonische Sprechzeiten des Nachlassgerichts:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

Entweder unter  0721/926-5150 oder 0721/926-5155



Seit dem 18.01.2021 hat im Gebäude Schlossplatz 23 der Bürgerservice geöffnet. Dort können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich vorsprechen und Ihr Anliegen besprechen. Insbesondere können Sie dort das Datenerhebungsblatt für den Erbschein abgeben und die erforderlichen Standesurkunden beglaubigen lassen, sowie Testamente abgeben und den Rückantwortbogen für das Ausschlagungsverfahren abgeben.
Bitte beachten Sie, dass ohne Termin eine Vorsprache in der Kaiserstraße 184 nicht mehr möglich ist. Dort können auch keine Dokumente oder andere Post abgegeben werden.
Der Bürgerservice hat täglich von 9 Uhr bis 11 Uhr geöffnet und zusätzlich dienstags und donnerstags von 13 Uhr bis 15 Uhr.

E-Mails können an folgende Adresse - unter Beachtung des nachstehenden Hinweises - gesendet werden:

nachlass@agkarlsruhe.justiz.bwl.de



Verfahrenshandlungen per E-Mail sind nicht zulässig.

Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen zu konkreten Nachlassverfahren aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nicht telefonisch beantwortet werden können, sondern ausschließlich schriftlich gestellt und beantwortet werden können.

Bitte nennen Sie bei Anfragen den Namen des Erblassers und -soweit bekannt- das Aktenzeichen des Nachlassgerichts.

Fax: 0721/926-8266

Bitte geänderte Öffnungszeiten während der Schulferien beachten.

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