
Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Karlsruhe
Adressen
(Achtung: Keine Postanschrift!)
Gebäude Schlossplatz:
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
Tel.: (0721) 926-0 (Telefonzentrale)
Fax: (0721) 926-6647
Gebäude Lammstraße:
Amtsgericht Karlsruhe
Lammstraße 1-5
76133 Karlsruhe
Gebäude Kaiserstraße:
Amtsgericht Karlsruhe
Kaiserstraße 184
76133 Karlsruhe
Postanschrift
Korrespondenzadresse:
Amtsgericht Karlsruhe
76125 Karlsruhe
Postfachadresse:
Amtsgericht Karlsruhe
Postfach 10 02 06
76232 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Karlsruhe erreichen Sie montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten bitten wir um vorherige Terminsabsprache.
Hier erhalten Sie weitere Hinweise zu den abweichenden Öffnungszeiten des Bürgerservices sowie des Bürgerservice Online und der Gerichtszahlstelle sowie dem Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten.
Elektronischer Rechtsverkehr
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden. Hinweise zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation finden Sie hier.
Auch Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliches können nicht per E-Mail eingelegt werden.
Eine Rechtsberatung via Internet ist nicht möglich. Rechtsberatung ist grundsätzlich Rechtsanwälten vorbehalten.
Die Nutzer des E-Mail-Zugangs werden gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben.
Bitte beachten Sie:
ERV-Nachrichten, E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts außerhalb der Dienstzeiten können erst am
nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.
Der Briefkasten befindet sich am Gebäude Schlossplatz 23. Eine Fristenklappe ist installiert.
Digitale Rechtsantragsstelle
Das Amtsgericht Karlsruhe nimmt an einem Pilotprojekt des Bundesministeriums der Justiz zur Digitalisierung der Rechtsantragsstelle teil. Langfristiges Ziel ist die digitale Antragstellung bei Gericht. In einem ersten Schritt wird ein Online-Antrag mit der Möglichkeit eines Vorab-Checks für die Beantragung von Beratungshilfe zur Verfügung gestellt. Weiter steht Ihnen eine Ausfüllhilfe für das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeformular (PKH/VKH) zur Verfügung. Mit einem Klick auf die nachfolgenden Buttons bzw. durch scannen der QR-Codes gelangen Sie zur jeweiligen Projektwebsite.
<--Beratungshilfe
<--PKH/VKH
Wichtiger Hinweis:
Die endgültige Prüfung erfolgt durch das Gericht. Das Ergebnis der Vorabprüfung bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.
Informationen zur Beratungshilfe und den "Vorab-Check" finden Sie hier, zur PKH/VKH hier.
Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen
Für das Amtsgericht Karlsruhe ist für die Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen folgendes Veröffentlichungsblatt gem. § 18 Abs. 2 AGGVG bestimmt:
Staatsanzeiger - Zentralblatt für gerichtliche Bekanntmachungen -
Einlasskontrollen
Aus Sicherheitsgründen müssen wir in unseren Gerichtsgebäuden Einlasskontrollen durchführen. Dies kann leider
Wartezeiten zur Folge haben. Bitte halten Sie an der Pforte hierfür einen Ausweis mit Foto und gegebenenfalls Ihre Ladung
bereit.
Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden gebeten, sich mit Ihrem Anwalts- bzw. Dienstausweis an der Pforte kurz auszuweisen.
Dies ermöglicht einen schnelleren Durchlass.
Waffen und gefährliche Gegenstände
Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden und sind gegebenenfalls an der Pforte in Verwahrung zu geben. Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verwehrt und erforderlichenfalls auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Film- und Fotoaufnahmen
Fotografieren und Filmen ist in Gerichtsgebäuden grundsätzlich nicht erlaubt. In Einzelfällen können Sie jedoch vorab schriftlich eine Genehmigung beantragen.
Hinweise zur Mitteilungsverordnung
Hinweise zur Mitteilungsverordnung wurden auf den Seiten des Oberlandesgerichts veröffentlicht. Ein entsprechendes Hinweisblatt finden Sie hier.
Warnung vor falschen Gerichtsvollziehern
Aktuell kam es zu Betrugsversuchen, bei denen sich die Täter als Gerichtsvollzieher ausgegeben haben. Dabei kontaktieren sie Bürger telefonisch, per E-Mail oder sogar persönlich und fordern sie zur Zahlung auf. In Einzelfällen verschaffen sich die Betrüger sogar Zugang zur Wohnung.
Echte Gerichtsvollzieher treten ausschließlich schriftlich oder persönlich mit Ihnen in Erstkontakt. Ein telefonischer Erstkontakt findet nicht statt.
Sollten im persönlichen Kontakt Zweifel bestehen, kann der Dienstausweis des Gerichtsvollziehers verlangt werden.
Der Dienstausweis enthält ein Wappen des Landes Baden-Württemberg, ein Lichtbild und den vollständigen Namen des Gerichtsvollziehers sowie die Amtsbezeichnung „Gerichtsvollzieher“. Sollten dennoch Zweifel an der Echtheit bestehen, können die Kontaktdaten der Gerichtsvollzieher über das Amtsgericht ermittelt werden.
Über die vom Amtsgericht bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten erreichen Sie stets den echten Gerichtsvollzieher.