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Adoptionen
Das Amtsgericht ist in Adoptionssachen für den Ausspruch der Adoption zuständig.
Formale Voraussetzung für eine Adoption ist neben dem Adoptionsantrag unter anderem die Vorlage von Einwilligungserklärungen (Kind, Eltern, Ehegatten).
Da
diese Erklärungen - ebenso wie der Adoptionsantrag selbst - der notariellen Beurkundung bedürfen, sollte frühzeitig ein
Notar konsultiert werden.
Das Amtsgericht Karlsruhe ist auch im badischen Landesteil für die Anerkennung und Umwandlung ausländischer Adoptionen nach dem AdWirkG (Adoptionswirkungsgesetz) zuständig.
Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link "FAQ Adoptionen".