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Verhandlung des Schöffengerichts
Datum: 18.09.2023
Kurzbeschreibung: Verhandlung des Schöffengerichts über Anklage wegen Erpressungsversuch im Zusammenhang mit Vermittlung eines ehemaligen Bundesligatrainers an arabischen Fußballverein
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten, einem Spielerberater, vor, er habe im Mai 2022 zusammen mit einem österreichischen Mittäter auf einem Parkplatz in Ettlingen eine nicht bestehende Forderung in Höhe von 60.000 USD mit einer Drohung mit Gewalt durchsetzen wollen.
Dem Angeklagten liegt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Folgendes zu Last: Der Angeklagte habe zwischen dem Vater des Geschädigten, einem ehemaligen Trainer des KSC sowie verschiedener anderer Mannschaften, und dem katarischen Fußballclub Al Khor einen Kontakt hergestellt. Im Jahr 2021 war der Vater des Geschädigten bei diesem Club sodann zunächst aufgrund eines Viermonatsvertrages als Trainer tätig. Bei den ersten Vertragsverhandlungen war ein katarischer Vermittler, ein Bekannter des Angeklagten, eingeschaltet. Dieser Vermittler erhielt für den ersten abgeschlossenen Vertrag auch eine Beraterprovision.
Der Angeklagte verlangte im Jahr 2022 für einen vom Vater des Geschädigten auf eigene Initiative abgeschlossenen Folgevertrag mit Al Khor eine Provisionszahlung an sich, obwohl ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft klar war, dass er hierauf keinen Anspruch hatte. Der Angeklagte habe den Geschädigten unter einem Vorwand zu einem Treffen auf einem Parkplatz eines Hotels in Ettlingen gelockt. Dort habe er erklärt, er wisse, wo der Geschädigte und dessen Vater wohnten und werde „Leute schicken, die ihn platt machen“, wenn er die geforderte Summe nicht bezahle.
Die Tat ist angeklagt als versuchte räuberische Erpressung (§§ 253, 255, 22, 23 StGB).
Das Amtsgericht hat unter anderem den Geschädigten und dessen Vater als Zeugen geladen. Der Angeklagte hat sich bisher nicht zur Tat geäußert.
Die Verhandlung findet am Dienstag, dem 19.09.2023, 9.00 Uhr, Saal 1.09 statt. Bislang ist ein Verhandlungstag geplant.
Az. 1 Ls 490 Js 19159/22