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Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Karlsruhe erhalten personelle Verstärkung für das Projekt beschleunigte Verfahren
Datum: 31.05.2022
Kurzbeschreibung: Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Nach dem erfolgreichen Start der beschleunigten Verfahren an den Standorten Freiburg, Mannheim und Stuttgart starten wir das Projekt auch in Karlsruhe und verstärken das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe jeweils mit einer zusätzlichen Stelle.“
Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Karlsruhe werden um jeweils eine Neustelle für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bzw. für Richterinnen und Richter zur Förderung des Projekts der beschleunigten Verfahren verstärkt. Dies teilte Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges anlässlich ihres Besuches beim Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Ziel der beschleunigten Verfahren ist insbesondere eine rasche Sanktionierung von Straftaten.
Justizministerin Marion Gentges sagte: „Durch die beschleunigten Verfahren erfolgt eine schnelle Reaktion des Rechtsstaates. Dadurch wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates gestärkt. Folgt der Tat die Strafe auf dem Fuße, können Straftätern frühzeitig Grenzen aufgezeigt werden. Nach dem erfolgreichen Start der beschleunigten Verfahren an den Standorten Freiburg, Mannheim und Stuttgart starten wir das Projekt auch in Karlsruhe und verstärken das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe jeweils mit einer zusätzlichen Stelle.“
Im Juni 2020 wurden in Freiburg, Mannheim und Stuttgart drei erste Modellprojekte zur Stärkung des beschleunigten Verfahrens eingerichtet. Die beteiligten Gerichte und Staatsanwaltschaften haben im Rahmen der Projekte sowohl unter spezial- und generalpräventiven Gesichtspunkten, als auch im Hinblick auf die Akzeptanz der beschleunigten Verfahren gute Erfahrungen gemacht. In einer Vielzahl der Verfahren gab es spätestens am Tag nach der Tat ein Urteil. Der mit der Durchführung der Verfahren einhergehende personelle und organisatorische Mehraufwand wird hierbei – wie bereits an den Modellstandorten in Freiburg, Mannheim und Stuttgart – durch die Zuweisung von Personalstellen, die im Haushalt 2022 für diesen Zweck geschaffen wurden, kompensiert werden.
Informationen zum beschleunigten Verfahren:
Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten oder einer klaren Beweislage. Durch eine zügige Bearbeitung von Strafverfahren können Straftaten frühzeitig sanktioniert werden. Potentiellen Straftätern kann gleichzeitig die abschreckende Wirkung des Strafrechts vor Augen geführt werden.