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Terminshinweis: Verlegung des Verkündungstermins im Streit gegen die Herstellerin von Hüftprothesen auf den 09.06.2020
Datum: 21.04.2020
Terminshinweis: Verlegung des Verkündungstermins im Streit gegen die Herstellerin von Hüftprothesen auf den 09.06.2020
Hinweise für Medienvertreter
Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Verfahren wegen Produktfehlers einer Hüftprothese ist vom Dienstag, 05.05.2020 verlegt auf
Dienstag, den 09.06.2020, 10.00 Uhr, Saal 1, OLG-Gebäude Salzstraße 28, Freiburg.
Die Terminsverlegung erfolgte vor dem Hintergrund weiteren umfangreichen Vortrages der Beklagten, einer Verlängerung der Stellungnahmefrist der Beklagten und infolge der Corona-Virus-bedingten Koordinationsprobleme des Senats.
Wichtiger Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Saal aufgrund der Corona-Virus bedingten Infektionsschutzmaßnahmen voraussichtlich nur eine geringe Zahl von Plätzen für Zuschauer zur Verfügung steht. Der Erlass einer sitzungspolizeilichen Anordnung bleibt vorbehalten.
Nähere Informationen zu den Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus für das OLG Karlsruhe finden Sie auf unserer Homepage unter www.oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de.
Verkündungstermin: Dienstag, 09.06.2020, 10 Uhr, Saal 1, Salzstraße 28 in Freiburg im Breisgau
Vorinstanz: LG Freiburg, Urteil vom 15.10.2018, 1 O 240/10 (im Internet veröffentlicht)
OLG Karlsruhe, 14 U 171/18