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Gerichtsaufbau
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die Stellung des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Gerichtsaufbau, sowohl im zivilprozessualen als auch im strafprozessualen Instanzenzug.
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Neben dem Gerichtsaufbau der
- ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichtsbarkeit) mit dem  Bundesgerichtshof als höchstem Gericht gibt es noch Bundesgerichtshof als höchstem Gericht gibt es noch
 
- die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit dem  Bundesverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht,
 
- die Arbeitsgerichtsbarkeit mit dem  Bundesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht,
 
- die Sozialgerichtsbarkeit mit dem  Bundessozialgericht und die Bundessozialgericht und die
 
- Finanzgerichtsbarkeit mit dem   Bundesfinanzhof als jeweils höchstem Gericht. Bundesfinanzhof als jeweils höchstem Gericht.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind allerdings rd. 75 % aller Richterinnen und Richter tätig. Sind die genannten obersten Gerichte ihrer Gerichtsbarkeit in einer Rechtsfrage verschiedener Auffassung, wird die Frage auf Vorlage von dem in Karlsruhe ansässigen Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden.
Eine Sonderstellung nimmt das  Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Ihm obliegt die Aufgabe, die Einhaltung des
  Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Ihm obliegt die Aufgabe, die Einhaltung des   Grundgesetzes zu überwachen. So kann gegen letztinstanzliche Entscheidungen – auch des Oberlandesgerichts – beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt werden, wenn geltend gemacht werden kann, durch den Richterspruch in einem Grundrecht verletzt zu sein. Das Bundesverfassungsgericht überprüft dagegen nicht, ob die Gerichtsentscheidung aus anderen Gründen – etwa wegen fehlerhafter Gesetzesanwendung – unrichtig ist.
  Grundgesetzes zu überwachen. So kann gegen letztinstanzliche Entscheidungen – auch des Oberlandesgerichts – beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt werden, wenn geltend gemacht werden kann, durch den Richterspruch in einem Grundrecht verletzt zu sein. Das Bundesverfassungsgericht überprüft dagegen nicht, ob die Gerichtsentscheidung aus anderen Gründen – etwa wegen fehlerhafter Gesetzesanwendung – unrichtig ist.
Der   Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg kann angerufen werden zur Durchsetzung der in der
  Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg kann angerufen werden zur Durchsetzung der in der   Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte.
  Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte.

 
								 								